AGB
Schulungsleistungen
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, finden keine Anwendung.
§2 Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen. Sie erfolgt durch den Auftraggeber, der für seine Verpflichtungen aus der Anmeldung persönlich einsteht. Bei einer Anmeldung auf elektronischen Weg macht der Auftraggeber Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Schulungsvertrages. Der Schulungsvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung seitens Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting auf elektronischem Weg oder per Fax zustande.
§3 Preise
Die Preise der einzelnen Schulungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Auftragsbestätigungen. Der Schulungspreis wird in voller Höhe nach Rechnungsstellung fällig. Soweit der Kunde den Schulungsort bestimmt, sind Reisekosten und Spesen des Schulungsleiters im Schulungspreis nicht inbegriffen und werden vom Auftraggeber gesondert getragen.
§4 Schulungsunterlagen
Die von Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftraggebers. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting nicht weitergegeben, geändert, vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
§5 Stornierung und Umbuchung
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Schulung durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis 9 Tage vor Schulungsbeginn, hat der Auftraggeber Stornokosten in Höhe von 50% der Tagespauschale je Tag an Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting zu entrichten. Bei Stornierungen kurzfristiger als 3 Arbeitstage berechnet Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting 80% der Tagespauschale je Tag. Die Stornokosten entfallen, sobald ein adäquater Ersatztermin (gleicher Tag, ähnlich örtliche Lage) organisiert werden kann. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting durch seinen Rücktritt ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
§6 Rücktritt vom Vertrag
Bei plötzlicher Erkrankung des Schulungsleiters, aus zwingenden technischen Gründen oder aufgrund Verschulden Dritter (Flugstornierung seitens der Linienfluggesellschaft, Autounfall etc.), die dem Auftraggeber nachzuweisen sind, ist Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting berechtigt, das Seminar ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In diesen Fällen wird Checkvit Consulting versuchen, einen Ausweich- oder Ersatztermin anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz entstandener Auslagen – insbesondere entgangenen Gewinns oder Ansprüche Dritter – können bei einem Rücktritt von Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting nicht geltend gemacht werden.
§7 Verantwortung
Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig sowie unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des Auftraggebers vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung insbesondere bei steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Fragen. Überlassene Schulungsunterlagen dürfen vor, während und nach dem Seminar unter keinen Umständen zu einem anderen Zweck als dem firmeninternen Gebrauch durch den Auftraggeber und die seiner Verantwortung unterstehenden Personen vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.
§8 Haftung
Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf den zum Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal bis zu einem Betrag von € 3.000,-. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht lediglich den Ersatz des Datenträgers.
§9 Gerichtsstand / Schlußbestimmung
Gerichtsstand ist Siegburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting und dem Schulungsteilnehmer sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Neben- oder abweichende Abreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtetet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
§1 Inhalt der Arbeiten
Check it Consulting richtet in Absprache und nach Anweisung mit Ihrem Steuerberater einmalig ein:
- Stammdaten sowie Kontenplan des Auftraggebers entsprechend seinen individuellen Wünschen und Erfordernissen
Check it Consulting verarbeitet:
- Die gelieferten Bankauszüge (in elektronischer oder papierner Form)
- sämtliche Eingangsrechnungen seitens der Veranstalter
- kontrolliert die gebuchten Kundenzahlungen im Bereich der Bank
- sämtliche nicht-touristischen Belege seitens anderer Lieferanten etc.
- Check it Consulting kümmert sich um die Vorgangsabstimmung im Rahmen der Möglichkeiten – hier ist der Auftraggeber zur Klärung und Mithilfe verpflichtet.´
- Insbesondere ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die vom Backoffice-System bereitgestellten Import-Fehlerlisten (IATA/DB) eigenständig zu bearbeiten. Check it kann die Kontrolle und Anpassung der importierten Leistungen nicht sicherstellen – dies obliegt dem Verkauf.
Die Kassenführung und Abstimmung obliegt dem Reisebüro. Check it Consulting übernimmt hier lediglich kontrollierende Funktion sowie die Abstimmung der dazugehörigen Finanzkonten.
Check it Consulting übernimmt die Abstimmungen:
- Abgrenzung in Absprache mit dem Auftraggeber und seinem Steuerberater (abreise- oder buchungsbezogen; s. Anlage)
- Abstimmung der Debitoren / Kreditoren bei vorgangsbezogenen Buchungen
- Abstimmung der Finanz- und Verrechnungskonten
- Dabei erhält der Auftraggeber in regelmäßigen Abständen (mindestens monatlich im Rahmen der Zahlen für die USt-Voranmeldung) Aufstellungen der ungeklärten Positionen, sortiert nach Abreise- oder Buchungsdatum
Check it Consulting liefert:
- termingerecht die technische Zusammenstellung der Zahlen im Rahmen der Vorbereitung zur Meldung der USt-Werte – die Meldung muß vom Auftraggeber selber geprüft und ggf. durch seinen Steuerberater vorgenommen werden.
- Grundlage für ein sauberes Mahnwesen gegenüber Kunden und Lieferanten
- Auf Wunsch eine Summen-/Saldenliste, die durch das verwendete Backoffice-System generiert wird
- Technische Zusammenstellung der Konten / Zahlen als Grundlage für weiterführende Auswertungen (GuV / BWA, Basis für Abschlüsse) in Absprache mit dem Auftraggeber bzw. nach Anweisung des betreffenden Steuerberaters.
Die eventuelle Abstimmung mit den Daten aus den Vorjahren / aus Altsystemen vor Vertragsbeginn wird separat verrechnet (50,-EUR / Std. zzgl. USt.). Dies gilt ebenso für die speziellen Jahresabschlußarbeiten, die aufgrund der Umbuchung des Steuerberaters anfallen und anhand einer Umbuchungsliste des Steuerberaters in das Backoffice übertragen werden.
§2 Voraussetzung & Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat insbesondere alle notwendigen Daten und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, daß eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Er versichert, daß die Informationen richtig sind.
Kundenzahlungen sollten nach wie vor beim Auftraggeber gebucht werden, um die zeitnahe Ausbuchung der offenen Beträge sicherzustellen, es sei denn, der Auftraggeber möchte auch das zeitnahe Buchen der Kundenzahlungen über Check it laufen lassen. Dies setzt allerdings einen Zugang zum online banking des Auftraggebers voraus, um tagesaktuelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Der Pauschalpreis kann nur dann aufrecht gehalten werden, wenn alle relevanten Belege zeitnah und vollständig übermittelt werden. Dabei müssen sämtliche Originalbelege der Eingangsrechnungen an der entsprechenden Stelle des Bankauszuges geheftet sein. Eine Kopie der Kunden-Ausgangsrechnungen ist nicht erforderlich. Auf allen Original-Eingangsrechnungen muß die Backoffice-Buchungsnummer vermerkt sein sowie ggf. die betreffende Kostenstelle.
Die Daten für die Lohn- & Gehaltsabrechnung werden über einen zuständigen Steuerberater o. ä. errechnet und gemeldet. Die entsprechenden Werte werden von Check it Consulting übernommen. Check it Consulting liefert die technische Zusammenstellung der Zahlen für die USt-Voranmeldung rechtzeitig spätestens am Meldetag. Die Meldung selbst erfolgt nicht durch Check it, sondern durch den Steuerberater oder den Auftraggeber selbst. Abschreibungen, Errechnung Eigenanteile, Jahresabschluß etc. müssen seitens des für den Jahresabschluß zuständigen Steuerberaters vorgenommen werden. Die Buchung im System erledigt Check it Consulting anhand der danach vorliegenden Kontierungslisten des Steuerberaters.
Anfragen, die Check it Consulting an den Auftraggeber richtet, sollten innerhalb von 5 Werktagen geklärt werden. Kann eine Angelegenheit seitens des Auftraggebers nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit geklärt werden, ist Check it Consulting berechtigt, pro Nachfrage und Verzugswoche ein Administrationsentgelt in Höhe von 10,-€ zzgl. MwSt zu belasten. Die von Check it Consulting regelmäßig gelieferten Listen zu den ungeklärten / offenen Positionen sollten seitens des Auftraggebers umgehend bearbeitet werden. Insbesondere sind ggf. fehlende Belege durch den Auftraggeber bei den entsprechenden Veranstaltern ggf. nachzufordern.
§3 Allgemein
Der Vertrag wird rückwirkend ab dem XX.XX.200Y auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch auf 12 Monate. Der Auftraggeber stellt Check it Consulting in regelmäßigen Abständen die entsprechenden Informationen zur Verfügung. Dies kann wöchentlich, monatlich oder ggf. auch täglich über Fax, Post oder auf elektronischem Weg erfolgen.
§4 Abrechnung
Der festgesetzte Pauschalkostensatz ist vom Auftraggeber jeweils sofort nach Rechnungserhalt zu entrichten. Der Auftraggeber ermächtigt Check it Consulting hiermit widerruflich, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen für die o.a. Dienstleistungen bei Fälligkeit zu Lasten seines o.a. Kontos per Lastschrift einzuziehen.
Die zugrundeliegende monatliche Pauschale wird jeweils spätestens bis zum 10. des Folgemonats abgerechnet.
Bei Rückgabe einer Banklastschrift mangels Deckung oder wegen Widerspruchs ist Check it Consulting berechtigt, die vertraglich geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten. Der Aufwand bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber mit 25,-€ pro Rücklastschrift in Rechnung gestellt. Check it Consulting ist berechtigt, die Herausgabe der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen bis zur Befriedung der Kosten zu verweigern. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet.
Die bei Vertragsabschluß gültigen Preise gelten in jedem Fall für mindestens 6 Monate nach Vertragsbeginn. Eine jährliche Erhöhung der Pauschalsumme um den amtlichen Verbraucherpreisindex wird vom Auftraggeber akzeptiert.
§5 Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin und endet durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung.
Eine Kündigung seitens beider Vertragspartner ist nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit möglich unter Einhaltung einer 12wöchigen Frist zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Nach Vertragsbeendigung und Erledigung eventuell anfallender Abschlußarbeiten werden sämtliche übergebenen Unterlagen dem Auftraggeber unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt.
§6 Gewährleistung & Haftung
Check it Consulting verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mangelfrei zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln erhält Check it Consulting dennoch zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und ggf. an der Mängelbeseitigung mitzuwirken.
Check it Consulting haftet grundsätzlich für eigenes sowie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Check it Consulting. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer Betriebsstörungen sowie sonstige, nicht von Check it Consulting zu vertretende, unvorhersehbare und außergewöhnlich betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Check it Consulting nicht für die ordnungsgemäße Datensicherung und technische Verfügbarkeit sowie die Programmfunktionen des Buchhaltungsprogramms des Auftraggebers, das durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wird.
§7 Datenschutz, Geheimhaltung
Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting garantiert die absolute Vertraulichkeit der vom Auftraggeber überlassenen Informationen (Belege, Daten etc.) gegenüber Dritten. Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting verpflichtet sich dazu, über alle Daten und Tatsachen des Auftraggebers Still¬schweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit zu speichern und zu verarbeiten, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen erfolgt nicht, es sei denn, zur Erreichung des Vertragszweckes oder zur Erfüllung einer zwingend notwendigen gesetzlichen Verpflichtung.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§8 Schriftform
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
§9 Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen betroffen sein. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Siegburg / NRW. Mercedes Grafinger, Checkvit Consulting bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers geltend zu machen.